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“Bremst die Schuldenbremse”

28. Mai, 2009 · 6 Kommentare

NotbremseMit der sog. “Schuldenbremse” erlaubt sich die deutsche Regierung einen höchst zweifelhaften und wahrscheinlich sehr schädlichen Vorstoß.

Nicht nur, dass die Neuverschuldung rigoros begrenzt und festgeschrieben wird (will heißen: die Politik bleibt ohne Möglichkeit für eine pro-aktive wie antizyklische Konjunktursteuerung bzw. -beeinflussung), die Schuldenbremse soll auch noch ins Grundgesetz verankert werden.

Ich habe bereits auf das Thema und auf einige Kommentare hingewiesen, die die Schuldenbremse als “ökonomischen Schwachsinn” charakterisieren. Ich möchte aber noch ein wenig “Lärm machen” und die Kontra-Schuldenbremse-Berichterstattung unterstützen:

64 Hochschulprofessoren haben in einem gemeinsamen Aufruf die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Schuldenbremse zu stoppen, berichtet die Süddeutsche.

In dem Appell heißt es, es sei “unverantwortlich gegenüber den aktiven wie den zukünftigen Generationen, wenn mit der Schuldenbremse einem kaum erprobten Konzept unmittelbar Verfassungsrang eingeräumt werden soll, das mit Ausnahme der Schweiz in keinem anderen Land praktiziert wird”. Die Schuldenbremse verkürze “das zentrale Ziel der Zukunftsvorsorge einer Volkswirtschaft auf die Stabilisierung des Schuldenstandes der öffentlichen Hand”.

Gleiche Quelle

Man muss vor allem das bedenken: Verfassungsrang! Einem hoch umstrittenen Konzept soll Verfassungsrang eingeräumt werden! Ich bitte Sie!

Bild (GNU): Wikipedia

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6 Kommentare bis jetzt ↓

  • FFriend // 28. Mai, 2009

    Glaubt einer noch an Märchen?
    “… will heißen: die Politik bleibt ohne Möglichkeit für eine pro-aktive wie antizyklische Konjunktursteuerung bzw. -beeinflussung”

    “Antizyklisch” würde doch bedeuten, die Staatsausgaben substantiell zu kürzen, wenn die Konjunktur gut läuft. Da dies effektiv nie passiert, ist “Konjunktursteuerung” über kurz oder lang – via ständig steigender Zinskosten – ein Sargnagel.
    Witzig ist natürlich das Einschränken nicht etwa der eigenen Schuldenmacherei, und nicht das der nächsten Regierung (die könnte man ja noch selbst stellen), sondern lieber gleich 10 Jahre in die Zukunft …

  • Saviano // 29. Mai, 2009

    Ich habe nichts gegen eine maßvolle Verschuldung, aber viel gegen das Festschreiben einer (beliebigen) Zahl im Grundgesetz.
    *
    “Antizyklisch” würde in der Praxis eher bedeuten, die Staatsausgaben nur relativ zur Wirtschaftsleistung (bzw. Staatseinnahmen) zu reduzieren, dass muss (und wird meistens) nicht heißen, sie in ihrer absoluten Höhe zu kürzen.

    Außerdem: Die Zinskosten des Staates sind auch nicht besonders hoch. Ich würde sie nicht als Sargnagel bezeichnen.

    Sich die Möglichkeit einer Verschuldung zu verbieten, hieße, man sehe keine sinnvolle und auf (sehr) lange Sicht wachstumsstiftende Investitionen, die auch noch eine minimale (reale) Rendite – gesamtwirtschaftlich – erwirtschaften können (die deutschen 10-jährigen Bundesanleihen bringen 3,56%, also, bei einer langfristigen Inflationsrate von ca. 2%, nur ca. 1,56% real). Die Staatsinvestitionen in Bildung, Erziehung, Infrastruktur, Wissenschaft, Kultur etc. bringen keine 2% p.a. für die Gesellschaft?

  • Pierre Sanft // 29. Mai, 2009

    “64 Hochschulprofessoren haben in einem gemeinsamen Aufruf die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Schuldenbremse zu stoppen”

    Dieser Satz überzeugt mich davon das es RICHTIG ist, dass in einem Gesetz festzuschreiben!

  • Saviano // 29. Mai, 2009

    Mit den Hochschulprofessoren bin ich auch meist vorsichtig ;-)

    Aber was dieser Satz sowie die Aussagen vieler internationaler Experten noch zeigen, ist, dass das Konzept einer (gesetzlichen) Schuldenbremse weit entfernt von unumstritten ist. Will man so was im Grundgesetz haben?

    Apropos, wie sich die Staatsfinanzen wegen eines politischen und gesetzlichen Squeeze verfahren können, zeigt sich am Beispiel Kaliforniens / Artikel von Paul Krugman (und für eine Änderung im Grundgesetz braucht man auch 2/3 Mehrheit).

    Nachtrag:

    Und die 2/3 Mehrheit gab es heute — die Schuldenbremse wird vom Bundestag verabschiedet (dem Gesetz muss noch der Bundesrat mit 2/3 Mehrheit zustimmen).

    Ich glaube, Deutschland verschlechtert somit langfristig seine Position (es sei denn die neue Regelung ist so “weich”, dass sie praktisch wenig greift).

  • FFriend // 29. Mai, 2009

    1. Die Regelung ist “weich” und
    2. welche Sanktionen bei Nichteinhaltung wären schon denkbar? Gefängnis für den Finanzminister nicht unter 10 Jahren, so wie jetzt für die Teilnahme am Terror-Feriencamp?
    Warum wird es dann überhaupt gemacht? Wahlkampf? O.K. – Dafür das GG anfassen wäre schon herb …

  • Saviano // 29. Mai, 2009

    Daher klingt es eindeutig nach unnötigem Aktionismus. Brauchte man nicht machen. Zu hoffen ist, dass sich das Ganze auf Deutschland nicht negativ auswirkt (Kaputtsparen).

    Ich konnte bis jetzt nur einen guten Artikel in der Presse finden — von Thomas Fricke bei der FTD: Nach uns die Schuldenbremse. Er beschreibt schon gut, wie grotesk die Regelung und die Handhabe ist.

    Bis die Bremse irgendwelche Auswirkungen zeigt, bleibt allerdings noch Zeit (bis 2015). Daher werden die Kapitalmärkte kaum reagieren (die Meldung wird auch sonst — scheint mir — nur wenig beachtet). Theoretisch dürfte eine gekappte (sprich: verminderte) Aufnahme von Staatsschulden in der BRD die Zinsen für die Festverzinslichen erster Bonität drücken. Wird dies aber nicht die Spielräume anderer Staaten (in der Eurozone) erhöhen, d.h deren Kreditierung, die nicht mit Schuldenbremse ausgestoppt ist, etwas verbilligen … auf Kosten deutscher Sparsamkeit?

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