Der Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale und die schnelle Reaktion des Finanzministeriums im Sinne des Urteils können als ein erster steuerlicher Konjunkturimpuls 2009 werden:
Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Verzicht auf eine Gegenfinanzierung bis Ende 2009 solle der „Stärkung der Konjunktur“ dienen. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale vom Veranlagungszeitraum 2010 an aussehen werde, werde die Bundesregierung „zur gegebenen Zeit entscheiden“
Faz.net, „Eine Pleite für Steinbrück, ein Erfolg für die Steuergerechtigkeit“
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