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FAQ zur Abgeltungssteuer (BVI)

20. Dezember, 2007 ·

Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) veröffentlicht seinen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Abgeltungssteuer. Dort kann man sich schnell über folgende Punkte informieren:

1. Wie ist die Abgeltungssteuer ausgestaltet?

2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer?

3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

4. Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleinkünfte 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen?

5. Kann man die Abgeltungssteuer – ähnlich wie bisher – mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?

6. In der Vergangenheit habe ich Spekulationsverluste aus Wertpapieren erlitten, die ich bisher nicht nutzen konnte. Gehen mir diese so genannte „Altverluste“ verloren, wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wird?

7. Welche Auswirkungen hat die künftige Abgeltungssteuer auf Einmalanlagen bei Investmentfonds?

8. Welche Auswirkungen hat die künftige Abgeltungssteuer auf Sparpläne mit Investmentfonds?

9. Ich habe mit einem Fondssparplan ein Vermögen aufgebaut. Wie werden Entnahmen aus diesem Fondsvermögen behandelt?

10. Gibt es unter steuerlichen Gesichtspunkten “gute” und “eher weniger gute” Investmentfonds?

11. Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf Dachfonds?

12. Welche Auswirkungen hat die Abgeltungssteuer auf Offene Immobilienfonds?

13. Sind künftig die Veräußerungsgewinne auf Fondsebene weiterhin steuerfrei?

14. Werden bei thesaurierenden Investmentfonds Zinsen und Dividenden letztlich zweimal besteuert?

15. Bleibt die Regelung zum Zwischengewinn bei Investmentfonds bestehen?

16. Unterliegen auch VL-Fondssparpläne der Abgeltungssteuer?

Kategorien: Finanznews · Research

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