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Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer

18. Juli, 2007 ·

Die Abgeltungssteuer, die in diesem Sommer als Teil der wohl größten Steuerreform für Unternehmens- und Kapitalerträge beschlossen wurde, bringt einiges an wichtige Veränderungen für die Anleger, Investoren und Spekulanten.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen kann man sich z.B. in einer speziellen “Fragen und Antworten”-Sektion über die neuen gesetzlichen Bestimmungen, Fristen und Implikationen informieren: Ausführungen für Jedermann zur Abgeltungssteuer.

Die Fragen, zu denen das Finanzministerium in diesem Bereich Auskunft gibt:

1. Wie ist die Abgeltungssteuer ausgestaltet?

2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer?

3. Gilt die Abgeltungssteuer auch bei Lebensversicherungen?

4. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

5. Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleinkünfte 25 % Einkommensteuer zahlen?

6. Warum wird eine Abgeltungssteuer eingeführt?

7. Welche Vereinfachungen bringt die Abgeltungssteuer für die Steuerpflichtigen?

8. Werden Kleinanleger durch die Einführung der Abgeltungssteuer unter Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens benachteiligt?

9. Besteht durch den Wegfall der Veräußerungsfrist eine Gefahr der Verlagerung von Wertpapierdepots ins Ausland?

10. Schadet die Abgeltungssteuer der Altersvorsorge, insbesondere bei abgeschlossenen Fonds- oder Banksparplänen?

11. Wird zwischen inflationsbedingten und realen Wertänderungen unterschieden?

12. Bleibt der Kontenabruf der Finanzbehörden wie bisher bestehen?

13. Wie wird die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben?

14. Werden ausländische Kapitalerträge genauso behandelt wie inländische?

15. Kann man die Abgeltungssteuer – ähnlich wie bisher – mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?

16. Was passiert mit Altverlusten aus privaten Veräußerungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann der Steuerpflichtige diese weiterhin geltend machen?

17. Warum dürfen Verluste, die bei der Veräußerung von Aktien entstehen, die ab dem Jahr 2009 gekauft werden, nur mit Gewinnen, die aus Aktienverkäufen anfallen, verrechnet werden? Wieso dürfen diese Verluste nicht mit Zins- oder Dividendeneinkünften verrechnet werden?

18. Die Abgeltungssteuer mit der Besteuerung von Veräußerungsvorgängen unabhängig von der Haltedauer der Produkte gilt ja grundsätzlich für Anschaffungen, die ab dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden. Wieso gibt es bei den Zertifikaten eine Ausnahme?

19. Welche Marktveränderungen erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Anlageformen durch die Abgeltungssteuer?

Kategorien: Finanznews · Research

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