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Leerverkäufe auf Finanztitel wieder erlaubt

1. Februar, 2010 · 1 Kommentar

Leerverkäufe auf Finanztitel wieder erlaubt

Noch ein Schritt zurück zur Normalität: Ungedeckte Leerverkäufe von Finanztiteln sind wieder erlaubt.

Nach der Lehman-Pleite September 2008 verhängte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von Finanztiteln, mit der Absicht größere Verwerfungen an den Börsen zu vermeiden.

Jetzt habe sich die Lage an den Finanzmärkten wieder so weit verbessert, dass auf diese Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne (Meldung BaFin).

Praktisch wird sich die Aufhebung des Leerverkaufsverbots vermutlich als genauso wenig wirksam erweisen wie der Verbot vorher: Nach dem 19. September (1. Tag der Einführung der Notfallmaßnahmen) fielen die Bankenaktien noch lange ganz kräftig. Doch die Entscheidung der BaFin ist immerhin ein Signal der Normalisierung.

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