Die Faz widmet natürlich gleich einen Artikel der Unternehmenssteuerreform:
An diesem Freitag hat die Unternehmensteuerreform im Bundesrat die letzte Hürde genommen – und das ist nichts weniger als ein Systembruch. Die Einkommensteuer, die man zu zahlen hat, hängt nicht mehr vornehmlich vom Gesamteinkommen ab, sondern auch davon, womit man sein Geld verdient.
Künftig gibt es unterschiedliche Steuersätze: 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne, 28,25 Prozent für einbehaltene Unternehmensgewinne (plus Nachversteuerung bei späteren Entnahmen) und den alten progressiven Tarif für Einkünfte aus abhängiger Arbeit, Vermietung oder selbständiger Arbeit. Je nach Verdienst liegt da die Belastung zwischen 15 bis 42 Prozent, für hohe Einkommen hat man zuletzt den neuen Spitzensatz von 45 Prozent aufgesetzt. In allen Fällen kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuerschuld hinzu – obwohl er als befristete Ausnahme gedacht war, hat er seinen festen Platz im deutschen Steuerrecht gefunden. Nicht zuletzt macht sich für viele noch die Kirchensteuer belastend bemerkbar.
Die Faz befasst sich auch mit den Gründen für die Verabschiedung der neuen Unternehmenssteuerreform. Wer hat es anders vermutet – unter den Top-Motiven ist der internationale Wettbewerbsdruck. Auch die ganz pragmatischen Ãœberlegungen des Finanzministers sind dabei: generelles Senken der Steuern war und ist unerwünscht (Stichwort: Staatsschulden), also dann versucht man erstmal Begünstigungen für das mobile Kapital und die Unternehmen zu schaffen, die sehr wohl ihre Steuerlast über Grenzen hin und her zu schieben wissen.
Nur aus dem berühmten “Bierdeckel” wird es bei der nächsten Steuererklärung wohl wenig…
Keine Kommentare bis jetzt ↓
Noch hat keiner kommentiert - machen Sie den Anfang!
Kommentieren: