Nach dem heute bekanntgewordenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die Abfrage von Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelung, die den Finanzbehörden einen automatischen Abruf von Kontostammdaten von Bankkunden erlaubt (das sind zum Beispiel: Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots, nicht aber Kontenstände und Transaktionen), ist etwas vor 2 Jahren in Kraft getreten und jetzt mit dem Gerichtsurteil bestätigt.
Mehr dazu: Offene Kontodaten (Die Zeit), Kontostammdaten dürfen abgefragt werden (FAZ.net) und Kontenschnüffelei nur auf Verdacht (FTD.de).
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