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Verbot des Naked Short Selling

28. Juli, 2009 ·

Die Finanzkrise brachte relativ schnell ein Verbot: Die amerikanische SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) verbat das sog. Naked Short Selling. Damit wollte man dem (extrem) spekulativen Treiben einen Riegel vorschieben, das teilweise für den Kollaps der Bank Lehman Brothers verantwortlich gemacht wurde. Die Maßnahme war zunächst als temporäre Regelung eingeführt. Jetzt wird sie jedoch zu einer dauerhaften Vorschrift.

Wikipedia hilft mit den (unterschiedlichen) Definitionen:

Im Zusammenhang mit Wertpapierleerverkäufen existiert die Praxis des Naked short selling (im Deutschen mit „nackter“ oder „ungedeckter“ Leerverkauf wiedergegeben). Die Begriffsbildung ist uneinheitlich. Eine Definition ist, dass der Leerverkäufer sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch kein Eigentum am leer verkauften Wertpapier verschafft hat. Die BaFin fasst in ihrer Allgemeinverfügung vom 19. August 2008 den Begriff enger und versteht unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat. Ähnlich ist die Begriffsbildung der SEC in den USA, für die ein Naked short sale vorliegt, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Eindeckung sorgt und so Gefahr läuft, in Lieferverzug zu kommen. Die Bezeichnung Naked Short Selling wird aber auch für einen normalen Leerverkauf mit Leihe verwendet.

Financial Times Deutschland bietet eine Ãœbersicht über das “Naked Short Selling” sowie über die neuen Regelungen.

Das Verbot ist allerdings umstritten. Für Einige wird auf diese Weise die faire Funktionsweise des Marktes beeinträchtigt und kann sogar negative Auswirkungen haben.

Kategorien: Finanznews · Mainstream-Media

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